(Kotschnigg, SWK 13/2011, S 600)
Die FinStrG-Novelle 2010 sieht eine Reihe von Maßnahmen zur effizienteren Bekämpfung der Steuerkriminalität vor. Eine davon ist der in § 39 FinStrG normierte Abgabenbetrug. Dazu gibt es bereits eine überzeugende Kommentierung. Doch sei diese Strafnorm legistisch nur bedingt geglückt. Der Autor möchte dies anhand zweier Beispiele verdeutlichen.