Da ein Kind durch § 143 ABGB gesetzlich verpflichtet ist, die im Nachlass nicht gedeckten Kosten des Begräbnisses eines
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Elternteils zu tragen, und auch Aufwendungen für ein ortsübliches Totenmahl zu den Begräbniskosten zählen, kann das Kind die Bewirtung von Trauergästen als außergewöhnliche Belastung abziehen (aA Rz 890 LStR). Die Amtsbeschwerde, zu ÖStZ 2008/2, erweist sich sohin als unbegründet. VwGH 31. 5. 2011, 2008/15/0009.