(Renner, SWK 11/2011, S 510)
Die Diskussion sei um eine Facette reicher: Nach Ansicht des deutschen BFH können Aufwendungen eines Pfarrers, der einerseits Pfarrangehörige auf einer Wallfahrt begleitet, andererseits an einer dienstlich verpflichtenden Reise von Geistlichen teilnimmt, aufgrund beruflicher Veranlassung trotz teilweise touristischen Programms Werbungskosten darstellen.