(Renner, SWK 10/2011, S 485)
Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Altenheim sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar und zwar auch dann, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind. Renner bespricht die gegensätzlichen Entscheidungen des BFH vom 13. 10. 2010, VI R 38/09, und vom 18. 12. 2008, III R 12/07.