(Taucher, SWK 10/2011, S 473)
Nach den LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2010 soll der Kaufkraftunterschied bei Auslandsaufenthalten nur mehr in der Differenz zwischen dem Auslandstagessatz (RGV) und dem um 50 % erhöhten Inlandstagessatz steuerlich anerkannt werden. Eine solche Sichtweise sei als rechtswidrig zu bezeichnen und widerspräche der VwGH-Judikatur.