(Kocher, taxlex 3/2011, S. 106)
Von der Auftraggeberhaftung betroffen waren schon bisher alle Unternehmen, die einen Auftrag im Baubereich (Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken) an ein anderes Unternehmen weitergeben. Ab 1. 1. 2011 gilt auch die Reinigung von Bauwerken als Bauleistung.