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VwGH: Auch nicht ausgedrucktes E-Mail ist eine "Urkunde" iSd GebG!

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielGÖStZ 2011/403ÖStZ 2011, 250 Heft 10 v. 16.5.2011

(Trettnak/Nueber, RdW 2011/181, S. 186)

Nach einem richtungsweisenden Erkenntnis des VwGH unterliegt entgegen der Rechtsauffassung des UFS Linz ein (nicht ausgedrucktes) E-Mail, mit welchem ein Rechtsgeschäft abgeschlossen und welches mit sicherer elektronischer Signatur versehen wurde, der Gebührenpflicht. Die Autoren hinterfragen die Entscheidung kritisch.

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