(Marschner, FJ 3/2011, S. 81)
In seiner Entscheidung hat sich der VwGH gegen die UFS-Entscheidung und hinter das BMF gestellt. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass ein Vertragsabschluss über E-Mail in der Beratung nicht (mehr) als Gebührenvermeidungsstrategie angeboten werden kann.