(Kotschnigg, SWK 9/2011, S 455)
Nach Ansicht des UFS ist die Vermeidung einer Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987) über eine Treuhandlösung rechtsmissbräuchlich. Kotschnigg bespricht diese - nach seiner Meinung - fragwürdige Entscheidung, die nunmehr beim VwGH anhängig ist.