(Moser, SWK 9/2011, S 448)
Mit 1. 1. 2003 wurde im ErbStG eine Steuerbefreiung für Preisausschreiben und andere Gewinnspiele eingeführt. Nunmehr wurde mit § 58 Abs 3 GSpG die Steuerpflicht für Preisausschreiben - in Form der Glücksspielabgabe - mit 1. 1. 2011 wieder eingeführt. Der Beitrag beschäftigt sich mit dieser Neuregelung der Glücksspielabgabe.