(Wallner, FJ 3/2011, S. 101)
In der Entscheidung vom 18. 8. 2010, RV/2280-W/09, anerkannte der UFS ein umsatzsteuerliches Zuordnungswahlrecht; dagegen wurde eine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht. Nach Ansicht des Autors berührt die Entscheidung mehrere umsatzsteuerliche Problembereiche, die er im Beitrag kritisch bespricht.