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Der Bildschirm als Urkunde

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielGÖStZ 2011/398ÖStZ 2011, 250 Heft 10 v. 16.5.2011

(Fellner, SWK 7/2011, S 359)

Der VwGH hat die Streitfrage, ob ein E-Mail eine Urkunde im Sinne des GebG ist, in seinem aufgrund einer Amtsbeschwerde ergangenen Erkenntnis vom 16. 12. 2010, 2009/16/0271, entschieden und sich im Ergebnis der Auffassung des BMF angeschlossen. Der Autor setzt sich kritisch mit der Entscheidung auseinander.

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