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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/365ÖStZ 2011, 238 Heft 10 v. 16.5.2011

Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Fahrrädern mit (Hilfs)Motor bzw Selbstbalance-Rollern stehen, gelten gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Sie sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

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