Der VwGH stellt erneut klar, was für eine rechtliche Einstufung eines Gebäudes oder bestimmter Räume eines Gebäudes als außerbetriebliches Vermögen zu beachten ist:
Wie der VwGH im Erkenntnis vom 16. 5. 2007, 2005/14/0083, ausgeführt hat, ist bei den (nicht fremdüblich) den Gesellschaftern zur Nutzung überlassenen Gebäuden einer Kapitalgesellschaft zu unterscheiden zwischen