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Zuwendungsbesteuerung nach Zustiftung von Wohngrundstücken

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/408ÖStZ 2010, 199 Heft 9 v. 5.5.2010

Haben sich die Stifter anlässlich der Übertragung der Liegenschaften keine Nutzungsrechte vorbehalten, so stellt die unentgeltliche Überlassung von den der Stiftung gewidmeten Grundstücken und Häusern an die Begünstigten eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung dar.

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