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Familienbeihilfe bei Eigenanspruch des Kinds unabhängig von Unterhaltspflicht der Eltern (Änderung der Rechtsprechung)

JudikaturÖStZ 2010/402ÖStZ 2010, 190 Heft 8 v. 20.4.2010

FLAG § 6 Abs 5

VwGH 27. 1. 2010, 2009/16/0087

Nach § 6 Abs 5 FLAG idF BGBl 1992/311 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs 1 bis 3). Dabei kommt es ausschließlich auf das tatsächliche (überwiegende) Leisten oder Nichtleisten von Unterhalt durch die Eltern an und zwar unabhängig davon, ob diese eine Unterhaltspflicht trifft oder ob die allfällige Leistung eines Unterhalts freiwillig erfolgt.

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