Im Rahmen des soeben zur Begutachtung versendeten Ministerialentwurfs zum Abgabenänderungsgesetz 2010 ist auch die Einführung eines Advance Ruling (Vorabentscheidung) für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen vorgesehen. Durch die mit § 118 BAO eingeräumte Möglichkeit, einen Auskunftsbescheid in diesen sensiblen Bereichen zu erhalten, wird für Unternehmen die Rechtssicherheit wichtiger Unternehmensentscheidungen deutlich erhöht und damit die Unternehmensplanung vereinfacht.