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Konzernbegriff im EStG, einheitliche Leitung, mehrere Unternehmen als Konzerspitze möglich

JudikaturÖStZ 2010/256ÖStZ 2010, 116 Heft 5 v. 2.3.2010

EStG 1988: § 10 Abs 5 (AktG: § 15)

VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0049

Mindesterfordernis für die Annahme einer (tatsächlich wahrgenommenen) "einheitlichen Leitung" zur Begründung eines Konzerns nach § 15 Abs 1 AktG 1965 ist, dass eine "auf Grundsätzliches beschränkte Koordinierung in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik" vorhanden ist. Dabei können auch mehrere Unternehmen eine Konzernspitze bilden, sofern ihre Leistungsmacht hinreichend koordiniert ist. Die einheitliche Leitung kann nicht nur auf rechtlichen, sondern auch auf rein faktischen Gegebenheiten beruhen.

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