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Geschäftsführerhaftung, Umsatzsteuer im Zwangsversteigerungsverfahren

JudikaturÖStZ 2010/202ÖStZ 2010, 92 Heft 4 v. 22.2.2010

BAO §§ 9 und 80

VwGH 28. 5. 2009, 2008/15/0042

Auch ein gem § 15a GmbHG vom Gericht bestellter Geschäftsführer (der nach rechtskräftiger Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens und Auflösung der Primärschuldnerin gem § 39 FBG bestellt wurde) gehört zu den gesetzlichen Vertretern iSd § 80 Abs 1 BAO, der bei schuldhafter Pflichtverletzung gem § 9 Abs 1 BAO zur Haftung für Abgaben des Vertretenen herangezogen werden kann.

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