Die geltende Rechtslage ermöglicht bestimmten Parteienvertretern die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Gesellschaftsteuer sowie die elektronische Übermittlung von Abgabenerklärungen. Diese Richtlinie regelt die Vorgangsweise dabei. Der Erlass BMF 30. 4. 2004, 10 0101/2-IV/10/04, tritt außer Kraft. Erlass des BMF 8. 2. 2010, BMF-010206/0026-VI/5/2010.