Das Organisationshandbuch (OHB), siehe ÖStZ 2008/697, aktualisiert und ergänzt die bestehenden Dienst- und Organisationsvorschriften. Dieser Erlass wurde nach Berücksichtigung von Ergänzungen in Abschnitt 3.1. "Telefon/Kundenverkehr/Auskunft" und in Abschnitt 6.2. "Erledigung im Bereich Familienbeihilfe" wiederverlautbart. Erlass des BMF 2. 2. 2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010.