(Schneider, RWZ 2010/76, S. 320)
Trotz teilweiser erheblicher Bedeutung werden Minderheitsbeteiligungen des Unternehmens in den Prüfungen der Internen Revision meist ausgeklammert. Dabei wird nach Ansicht des Autors ein Prüfungsansatz seiner Risikoorientierung nur gerecht, wenn das Beteiligungsmanagement einbezogen wird.