(Bertl/Fröhlich, RWZ 2010/74, S. 314)
Rückdeckungsversicherungen für Pensions- oder Abfertigungsverpflichtungen erfüllten zwar die Definition eines Versicherungsvertrags und auch eines Finanzinstruments, seien aber aufgrund der spezielleren Regelung nach IAS 19 (Employee Benefits) zu bilanzieren. Das gelte auch dann, wenn die Rückdeckungsversicherung nicht die Kriterien für ein "Plan Asset" erfüllt.