(Mühlberger, FJ 9/2010, S. 272)
Die Autorin befasst sich mit der UFS-Entscheidung vom 24. 6. 2010, RV/1060-W/10, wonach bei Teilzeitbeschäftigung ein aliquotes Pendlerpauschale zustehe. Sie rät an, diese Entscheidung in der laufenden Lohnverrechnung im Hinblick auf die noch ausständige VwGH-Entscheidung noch nicht zu berücksichtigen, sehr wohl aber ein Pendlerpauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.