(Wiesner, RWZ 2010/61, S. 263)
Wiesner befasst sich mit dem VwGH-Erkenntnis vom 24. 6. 2010, 2008/15/0179, wonach bei einem schon länger zur Einkunftserzielung genutzten Gebäude weder der Restbuchwert noch die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten gehören, sondern diese sofort abziehbar sind, und bietet Hinweise für die Praxis.