(Haslehner, GES 2010/3, S. 140)
Der Autor widmet sich der Frage, wie Mindeststeuern, die eine Körperschaft vor ihrem Eintritt in die Unternehmensgruppe entrichtet hat, in der Gruppe angerechnet werden können. § 24a Abs 4 Z 2 KStG sieht dafür die Zurechnung an den Gruppenträger vor, der eine Verrechnung mit der KÖSt der gesamten Gruppe vornehmen kann. Allerdings seien die Voraussetzungen für die Zurechnung im Detail strittig.