Wird ein Grundstück samt einem Gebäude angeschafft und das Gebäude im Anschluss an den Erwerb abgerissen, stellt sich die Frage, ob der Buchwert des Gebäudes und die Abrisskosten Aufwand der Abrissperiode sind oder als Anschaffungskosten des Grundes zu aktivieren sind. Der Beitrag analysiert verschiedene Fallkonstellationen und sucht nach systemkonsistenten Lösungen.