Der Gemeindebund, der Städtebund und das BMF geben ihre Rechtsansicht basierend auf der Rechtsprechung sowie den Gesetzesmaterialien mit Stand Oktober 2010 wieder. Gegenüber der zuletzt am 23. 3. 2006 geänderten bzw ergänzten alten Info zum KommStG vom 9. 5. 2005 ist der Umfang von 58 auf 113 Seiten bzw von 185 auf 210 Randzahlen angewachsen.