BAO: §§ 9 Abs 1 und 80 sowie §§ 214 Abs 1 und 216
VwGH 24. 2. 2010, 2006/13/0071
Wurde eine Konkursquote - im Beschwerdefall vor Erlassung des erstinstanzlichen Haftungsbescheids - ausgeschüttet und besteht Streit darüber, inwieweit die Abgabenschulden der Primärschuldnerin, für die der Vertreter haftet, dadurch getilgt sind, so ist dies nicht im Haftungsverfahren, sondern aufgrund eines entsprechenden Antrags (zu dessen Stellung auch der Haftungspflichtige legitimiert ist) in einem Abrechnungsbescheid gem § 216 BAO zu klären.