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Kein "steuerlicher Durchgriff" bei liechtensteinischen Stiftungen

Steuerrecht aktuellMag. Matthias PetutschnigÖStZ 2010/963ÖStZ 2010, 478 Heft 20 v. 18.10.2010

"Bei ‘vermögensverwaltenden Stiftungen' geben die Erfahrungen mit Liechtenstein Anlass zur Vermutung, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter und nicht zu der liechtensteinschen Stiftung erfolgt." 11Information des BMF vom 23. 4. 2008, GZ SZK-010216/0073-ESt/2008; vgl dazu die textlich ähnlich gefasste Rz 21 StiftR 2009 "Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher hat jedenfalls eine einzelfallbezogene Überprüfung zu erfolgen".

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