Nach Ansicht der Europäischen Kommission verstößt Österreich durch die Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage gegen die MwStSyst-RL. Mit der Entscheidung in der Rs Kommission/Polen liefert der EuGH weitere Bausteine für eine Beurteilung der Normverbrauchsabgabe, welche nunmehr eindeutig darauf hinweisen, dass die österreichische Abgabe als Zulassungsabgabe und nicht als Verbrauchsteuer zu qualifizieren ist. Damit haben die Aussichten der Kommission auf einen erfolgreichen Abschluss ihrer diesbezüglichen Klage gegen Österreich stark zugenommen.