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Offene Abfertigungsfünftel bei Betriebsaufgabe

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/956ÖStZ 2010, 475 Heft 20 v. 18.10.2010

Abfertigungsaufwendungen, die nach einer steuerfrei erfolgten Auflösung einer Abfertigungsrückstellung anfallen, sind im Fall einer Betriebsaufgabe vor Ablauf des 5-jährigen Verteilungszeitraums - entgegen der Aussage in Rz 3351a EStR 2000 - im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns abzusetzen und nicht erst in den Folgejahren als nachträgliche Betriebsausgaben.

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