vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Finanzstrafverfahren, zwangsweise Vorführung, Notwendigkeit

JudikaturÖStZ 2010/1004ÖStZ 2010, 493 Heft 20 v. 18.10.2010

FinStrG § 82 und § 117 Abs 2

VwGH 20. 1. 2010, 2008/13/0042

Die zwangsweise Vorführung einer Verdächtigten iSd § 117 Abs 2 FinStrG zur Vernehmung ist dann nicht tauglich im Hinblick auf deren Notwendigkeit zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts (ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorliegen) begründet, wenn nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid ohnedies bereits aufgrund der Aktenlage (auch des schriftlichen Vorbringens der Verdächtigten) die Verdachtsmomente hinsichtlich der zur Last gelegten Abgabenhinterziehung zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 FinStrG ausreichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte