BAO: § 299 Abs 1 (§ 302 Abs 2 lit c) (UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2)
VwGH 24. 2. 2010, 2005/13/0015
Die Beschwerdeführerin stellte den Antrag, ihr die Hälfte der Vorsteuern für Geschäftsessen für die Jahre 1999 bis 2002 mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH "rückzuerstatten", wonach die Vorsteuer iSd § 12 UStG 1994 zur Gänze und nicht nur zur Hälfte abzugsfähig sei.