BAO § 293b
VwGH 20. 5. 2010, 2007/15/0098
Eine offensichtliche Unrichtigkeit, die iSd § 293b BAO zu einer Bescheidberichtigung führen kann, muss sich aus den Erklärungen und dem Verwaltungsakt des betreffenden StPfl ergeben. Die Offensichtlichkeit einer Unrichtigkeit iSd §293 BAO, wofür bloße Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärungen im Übrigen nicht ausreichen, kann damit nicht mit Umständen begründet werden, die der Behörde erst durch Einsichtnahme in Verwaltungskaten anderer (dritter) Personen bekannt werden (im Beschwerdefall betreffend die Frage eines zum Ausschluss eines Investitionsfreibetrages nach § 10 EStG idF BGBl 1996/210 führenden Betriebserwerbs).