(Peyerl, SWK 31/2009, T 220)
Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010 sollen die für eine Buchführungspflicht maßgeblichen Umsatzgrenzen angehoben und mehrere Bewertungswahlrechte gestrichen werden. Der Autor beschäftigt sich mit den geplanten Änderungen.