(Schwaiger, SWK 23/24/2010, S 754)
Die einfach klingende Bagatellgrenze habe es in sich, wenn man sie auf Erledigungen anwenden müsse, die mehrere Abgaben in einem Schriftstück vorschreiben. Problematisch sei dabei nicht nur die derzeitige Form der Säumniszuschlagsbescheide, sondern auch die Art der Berechnung der Bagatellgrenze, die nicht im Wortlaut des Gesetzes gedeckt sei.