UStG 1994: § 23 (§ 10 Abs 2 Z 14)
VwGH 22. 3. 2010, 2007/15/0108
Die Veranstaltung von Jugendurlauben (die auch ein Lern- und Kursprogramm enthalten) zu einem Pauschalpreis, bei denen der Leistungserbringer auf Leistungen anderer Unternehmen iSd § 23 UStG zurückgreift, indem er Reiseleistungen, wie Unterbringung, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Kegeln, Transfer, Mietwagen, Tennis, Minigolf, Reiten und Fischen, in Anspruch nimmt, unterliegt der Mehrwertsteuer-Sonderregelung