EStG 1988: § 2 Abs 1, BAO: § 22
VwGH 20. 5. 2010, 2006/15/0005
Der Anwendung des § 22 BAO ist im Einzelfall auch im Geltungsbereich gemeinschaftsrechtlicher Normen nicht der Boden entzogen (vgl VwGH 10. 8. 2005, 2001/13/0018, sowie Zorn, Die Zurechnung von Einkünften unter dem Aspekt der Zwischenschaltung von Auslandsgesellschaften, FS Doralt, Wien 2007, 527 ff). Dies gilt entsprechend für EWR-Recht. Werden rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Zweck errichtet, der Steuer zu entgehen, die normalerweise für durch Tätigkeiten im Inland erzielte Gewinne geschuldet wird, steht die Niederlassungsfreiheit der Anwendung der Missbrauchsbestimmung nicht entgegen.