EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 3 lit c und d
VwGH 16. 12. 2009, 2005/15/0132
Einkünfte aus einer Tätigkeit im Rahmen des Projekts "Teaching Chemistry in the EU" (als Teil des Leonardo-da-Vinci-Programms), welche die Abhaltung eines Kurses in englischer Sprache, die wissenschaftliche Beratung bei Übersetzungen, Konferenzen, Schüleraustausch, das Erarbeiten eines Werbekonzepts sowie eine technische und allgemein fachliche Beratung umfasst, ist keine Tätigkeit, die iS der Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 3 lit d EStG wissenschaftlichen Zwecken mit dem Ziel des Erringens neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse dient. Mangels "unmittelbarer" Förderung in Form einer Abgeltung nur von Aufwendungen und Ausgaben iSd Befreiungsbestimmung nach § 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG kam auch diese Steuerbefreiung für die Bezüge des als Trainer im Rahmen dieses Schulprojekts tätigen Beschwerdeführers nicht in Betracht.