Ebenfalls verabschiedet wurde am 24. 8. 2010 die Regierungsvorlage zur FinStrG-Novelle 2010 (RV 874 BlgNR 24. GP), mit der durch Straffung der Verfahrensabläufe und Schließen von Sanktionslücken die Effektivität des Finanzstrafrechts verbessert werden soll. Auch dieser Gesetzesvorschlag wurde gegenüber dem Ministerialentwurf, ÖStZ 2010/607, in zwei Punkten entschärft:
Seite 397