Im ersten Ministerrat nach der Sommerpause am 24. 8. 2010 wurde ua die Regierungsvorlage zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (RV 875 BlgNR 24. GP) beschlossen. Zwei wesentliche Vorhaben aus dem Ministerialentwurf, ÖStZ 2010/606, finden sich darin nicht mehr:
Von der angekündigten Ausweitung des § 109a EStG auf eine Verpflichtung zum Steuerabzug für Unternehmen, die bestimmte selbständige Leistungen beziehen, wurde abgesehen.