(Wendehorst, ecolex 6/2010, S. 529)
§ 13 VerbraucherkreditG mit der Überschrift "Verbundene Kreditverträge" regelt in Umsetzung von Art 3 lit n und Art 15 der RL 2008/48/EG ua den Einwendungsdurchgriff bei drittfinanzierten Verträgen. Die Vorschrift tritt an die Stelle der bisherigen §§ 16 bis 18 und 26c KSchG, die zugleich aufgehoben wurden. Der Artikel stellt die ab 11. 6. 2010 geltende Rechtslage vor.