(Zöchling-Jud, ecolex 6/2010, S. 525)
In Umsetzung von Art 8 der Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG verpflichtet § 7 VerbraucherkreditG Kreditgeber, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers vor Abschluss des Kreditvertrags zu überprüfen. Die Autorin bespricht die Pflichten des Kreditgebers im Einzelnen sowie die Sanktionen bei Verletzung der Bonitätsprüfung.