(Dehn, ecolex 6/2010, S. 516)
Mit dem Darlehens- und Kreditrechts-ÄnderungsG, BGBl I 2010/28, wird in Umsetzung der RL 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge das Darlehensrecht im ABGB einer Totalreform unterzogen und ein neues Verbraucherkreditgesetz geschaffen, welches für verschiedenste Formen der Kreditierung von Unternehmern an Verbraucher gilt. Im Beitrag wird ein erster Überblick gegeben.