Mit 1. Juli 2010 ist das Gesetz über die Neuordnung des Zuständigkeitsrechts in Abgabensachen, BGBl I 2010/9, in Kraft getreten. Es bringt mit dem AVOG 2010 mit dem AVOG 2010 eine (überfällige) Modernisierung und Vereinfachung des abgabenrechtlichen Zuständigkeitsrechts und stärkt das Wohnsitzfinanzamt als zentralen Ansprechpartner für die Abgabepflichtigen. Der vorliegende Beitrag erläutert den neuen Aufbau des Gesetzes und stellt die inhaltlichen Neuerungen vor.1