Eine bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß dem Kollektivertrag vom Arbeitnehmer zu leistende Kompensationszahlung für seine unternehmensinterne oder vom Arbeitgeber veranlasste Spezialausbildung (hier: im Bankensektor) ist umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers, weil diesfalls ein Leistungsaustausch gegeben ist und kein echter Schadenersatz vorliegt. UFS Wien 7. 12. 2009, RV/0807-W/06.