An der generellen Zulässigkeit einer Steuererhebung im Abzugswege bei beschränkt Steuerpflichtigen wurde bislang aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen mehrheitlich gezweifelt. Neue Einblicke in diese Problematik bringt nunmehr das jüngste Urteil des EuGH in der Rs "Truck Center SA": Demnach befinden sich beschränkt steuerpflichtige Gebietsfremde und unbeschränkt steuerpflichtige Gebietsansässige hinsichtlich der Erhebungsmethode nicht in einer objektiv vergleichbaren Lage - mit der Folge, dass eine unterschiedliche Behandlung grundsätzlich keine Diskriminierung darstellt.