Doppelbesteuerungsabkommen sollen nach ihrem Vertragsziel eine Doppelbesteuerung vermeiden und eine konsistente Einmalerfassung sichern. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags lassen eine Diskriminierung der grenzüberschreitenden Wirtschaft nicht zu und fordern so eine materielle ertragsteuerrechtliche Gleichbehandlung national und international erwirtschafteten Einkommens und Vermögens.