BAO: § 22, KStG 1988: § 10
VwGH 1. 10. 2008, 2006/13/0036
Nach der Rechtsprechung des VwGH zur Zwischenschaltung ausländischer Konzernunternehmen kann die Ausstattung von Konzernunternehmen (zB Tochtergesellschaften) vor allem in Steueroasen oder Niedrigsteuerländern mit Kapital und die Verwendung dieses Kapitals durch diese Konzernunternehmen als Einkunftsquelle (etwa zur Gewährung von Krediten oder Darlehen) oder zum Erwerb von Einkunftsquellen (wie etwa Wertpapieren als Quelle der Einkünfte aus Kapitalvermögen) - sofern keine außersteuerlichen Gründe dafür vorliegen und diese so ausgestatteten Konzernunternehmen insoweit keine wirtschaftliche Funktion erfüllen - als unangemessene und - iSd Judikatur des EuGH (siehe etwa das Urteil vom 13. 3. 2007, C-524/04 , Test Claimants) - rein künstliche Gestaltung angesehen werden.